AVGS-Coaching
Förderung mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Meine Gründercoachings sind als Maßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III gefördert. Bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit ist das Coaching für Sie komplett kostenfrei.
Wenn Sie bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, Kunde beim Jobcenter oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Antrag auf AVGS-Gutschein bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Arbeitsvermittler in Kontakt.
Ich bin zugelassener und anerkannter Karrierecoach des Maßnahmeträgers www.karriereherz.com. Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
AVGS-Coaching
Förderung mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Meine Gründercoachings sind als Maßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III gefördert. Bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit ist das Coaching für Sie komplett kostenfrei.
Wenn Sie bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, Kunde beim Jobcenter oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Antrag auf AVGS-Gutschein bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Arbeitsvermittler in Kontakt.
Ich bin zugelassener und anerkannter Karrierecoach des Maßnahmeträgers www.karriereherz.com. Karriereherz®, Inh. Sophia Schubert, ist nach AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
AVGS: Was ist das und was wird gefördert?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (abgekürzt AVGS) ist ganz allgemein eine Möglichkeit für Arbeitssuchende, Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Jobmarkt kostenfrei zu nutzen, beispielsweise in Form von Weiterbildungen, Coachings oder Umschulungen. Dabei gibt es verschiedene Arten von AVGS.
Wer hat die Chance auf AVGS?
Die Möglichkeit einen AVGS zu beantragen, haben Sie, wenn Sie länger als sechs Wochen ALG I beziehen. Ansonsten liegt die Vergabe des AVGS im Ermessen des Jobcenters, beispielsweise für:
- ALG-I-Empfänger
- ALG II-Empfänger (Hartz IV)
- Arbeitssuchende
- Erwerbsaufstockende
- Berufsrückkehrende
- Hochschulabsolventen
- Personen kurz vor Ende einer Befristung oder Kündigung
- arbeitslos gemeldete Gründer
Nicht berechtigt für einen AVGS sind Arbeitssuchende, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und aus persönlichen Gründen eine Veränderung suchen. Grundsätzlich notwendig ist, dass sie eine Gründungsidee und die Motivation für eine Existenzgründung haben oder Unterstützung bei dem Bewerbungsverlauf in ein Angestelltenverhältnis wünschen. Dann können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
AVGS beantragen - so geht's
Wenn Sie einen AVGS beantragen wollen, wenden Sie sich an Ihren Betreuer bei der Agentur für Arbeit. Dieser kann Sie genau über Bedingungen und Möglichkeiten informieren. Sollten Sie bereits alle Informationen haben, können Sie den AVGS auch schriftlich beantragen. Der Antrag kann formlos erfolgen, nennen Sie darin:
- Ihre Arbeitslosennummer und seit wann Sie arbeitslos gemeldet sind
- dass Sie Interesse an einem Gründer-Coaching oder Job-Coaching zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder eine Stelle im Angestelltenverhältnis haben
- und daher AVGS nach § 45 Abs.1 Satz 1 beantragen.
Wurde der Antrag für den AVGS schriftlich bewilligt, so sollten Sie zeitnah die Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Es ist nicht möglich, den Gutschein während der Arbeitslosigkeit zu beantragen und erst während der Selbstständigkeit einzulösen.
Gerne können wir Fragen dazu auch im kostenlosen Erstgespräch klären.